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Verordnung für die Festlegung von Systemen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeit

 

Die Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union ist einer der Grundpfeiler des Binnenmarkts. Dazu gibt die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) den gesetzlichen Rahmen vor. Für Hersteller von Bauprodukten ist es daher sinnvoll, die wichtigsten für die Leistung des Bauprodukts relevanten Punkte der Produktnormen zu kennen.

Anders als die Regeln beim Fußball ist das Baurecht in Deutschland Ländersache. Rechtliche Relevanz erhalten Normen und andere technische Regelungen, wenn sie von staatlichen Regelsetzern – z. B. den Obersten Bauaufsichtsbehörden oder der EU – in Bezug genommen werden, um gesetzliche Anforderungen technisch zu konkretisieren. „Bauaufsichtliche Normen“ liegen somit vor, wenn sie als Technische Baubestimmungen eingeführt sind.

Am 23.05.0224 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft in Wesseling bei Köln statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden nicht nur das abgelaufene Jahr betrachtet, sondern insbesondere die sich abzeichnende Novelle der neuen Bauproduktenverordnung. Basis für die Diskussion bildete der vom Europäischen Parlament abgestimmte Entwurf.

Wir wissen, dass die Initiierung einer werkseigenen Produktionskontrolle einen erhöhten Aufwand darstellt, dass im Nachgang jedoch die erforderlichen Aufzeichnungen kaum ins Gewicht fallen und daher das Tagesgeschäft nicht stören. Um Ihnen dies transparent darzulegen, haben wir ein neues Schulungsangebot aufgesetzt: Das CE-WPK Info Gespräch
Werkseigene Produktionskontrolle für Hersteller von harmonisierten Bauprodukten.