Unsere Leistungen

Die Rollen im Zertifizierungsprozess

Egal ob Feuerschutzabschlüsse in der Außenanwendung oder bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen – die Überwachungsgemeinschaft West zertifiziert Bauprodukte und überwacht Herstellwerke, die diese und ähnliche Produkte herstellen.

Im nebenstehenden Schaubild sehen Sie im Detail, welche Rollen im Einzelnen übernommen werden.

 

In 5 Schritten zur Zertifizierung von Feuerschutzabschlüssen

Antragstellung: Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei der Überwachungsgemeinschaft als zuständiger Zertifizierungsstelle. Hier werden alle relevanten Informationen zu den Feuerschutzabschlüssen vorgelegt.

Erstüberwachung: Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Erstüberwachung, bei der unsere Experten das Herstellwerk und die werkseigene Produktionskontrolle prüfen.

Übereinstimmungszertifikat: Bei erfolgreicher Prüfung und Konformität mit den festgelegten Standards wird das Übereinstimmungszertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat belegt, dass der Hersteller die Berechtigung zur Abgabe der Herstellerklärung hat.

Herstellung & Kennzeichnung: Die Herstellung der zertifizierten Produkte erfolgt unter Berücksichtigung der Herstellererklärung. Nach der Produktion werden die Abschlüsse entsprechend gekennzeichnet (Ü-Zeichen), um ihre Zertifizierung und Konformität zu bestätigen.

Regelüberwachung: Die Zertifizierung endet nicht mit der Erteilung des Zertifikats. Es folgen regelmäßige Überwachungen (mindestens 2 mal jährlich), um sicherzustellen, dass die Herstellung sowie die werkseigene Produktionskontrolle weiterhin den Standards entspricht. Diese Regelüberwachungen gewährleisten die kontinuierliche Qualität und Sicherheit der Feuerschutzabschlüsse.

Diese Schritte demonstrieren den Prozess der Fremdüberwachung und Zertifizierung von Feuerschutzabschlüssen, der eine umfassende Sicherheitsgarantie gewährleistet und die Einhaltung der geltenden Standards sicherstellt.

 

Zertifizierung und Überwachung

Beide Bereiche – Zertifizierung und Überwachung – sind stets streng voneinander getrennt.

Die Überwachungsgemeinschaft West e. V. ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt als Zertifizierungsstelle und Überwachungsstelle für Fremdüberwachungen. Als neutrale und unabhängige Stelle ist sie in der Lage, Bauprodukte zu zertifizieren und Herstellwerke zu überwachen, die eine große Produktpalette aus folgenden Bereichen fertigen:

 

Feuerschutzabschlüsse in der Innenanwendung

z. B.  Z-6.20-XXXX

Inspektionen für harmonisierte Bauprodukte

NRWGs, Feuer- und Rauchschutztüren, Fluchttüren, Einbruchhemmung

Bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen

z. B.  Z-19.141-XXXX

Unser Wirkungsbereich

Durch die Verschmelzung der Überwachungsgemeinschaften Mitte e. V. und Nordrhein-Westfalen e. V. zur Überwachungsgemeinschaft West e. V. in 2018 erstreckt sich der satzungsgemäße Wirkungsbereich vorzugsweise auf die folgenden Bundesländer sowie das europäische Ausland.

  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Hessen
  • Thüringen

Durch die zentrale Lage können wir schnell und flexibel auf Kundenanfragen reagieren. Während sich die Geschäftsstelle in Essen um die Administration kümmert, kommen die Überwachungsbeauftragten und Inspektoren vor Ort in den Herstellwerken zum Einsatz. Mit ihrem handwerklichen Hintergrund sprechen sie die Sprache der Betriebe.

Im Bereich europäisch harmonisierter Bauprodukte führt die Überwachungsgemeinschaft West e. V. bei natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) als Unterauftragnehmer einer akkreditierten und notifizierten Produktzertifizierungsstelle Inspektionen durch.

 

Weitere Services

Mitgliedern bietet die Überwachungsgemeinschaft neben der Zertifizierung und Überwachung noch weitere Dienstleistungen. Dazu zählen Infoblätter und Workshops, mit denen die neuesten Fachinformationen transportiert werden. Bei der jährlichen Mitgliederversammlung können sich die rund 500 Unternehmen mit anderen Herstellern austauschen und neue Kontakte knüpfen.

 

Sie benötigen weitere Informationen?

Gerne beantworten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ihre Fragen.

Zur Geschäftsstelle

Ihre Anfrage