Unsere Inhouse Schulungen für Sie – auf Anfrage

1. CE-WPK Info Gespräch – Werkseigene Produktionskontrolle für Hersteller von harmonisierten Bauprodukten

 

Dauer: individuell

 

Zielgruppe: Inhaber, GF und WPK-V

  • Sie fertigen Bauprodukte nach harmonisierten Normen wie z. B. Fenster, Türen, Fassaden, Fluchttüren und Feuer- und Rauchschutztüren oder NRWGs?
  • Sie haben bisher noch keine werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet oder wollen die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle kennenlernen?
  • Wie sollten die Anforderungen an den Hersteller aus der Bauproduktenverordnung in die WPK integriert werden?

Dann ist diese Schulung genau das Richtige für Sie.

 

Ziele:

  • Sie hatten noch keine Gelegenheit, die dazu notwendigen Spielregeln kennenzulernen?
  • Sie wollen wissen, was in der WPK enthalten sein muss?
  • Nutzen Sie die Gelegenheit zum WPK-Info Gespräch!

Inhalt:

Sie sind Hersteller von Fenstern, Türen oder Fassaden und müssten eine Leistungserklärung erstellen. Der Kunde hat noch nicht danach gefragt? Es gibt keinen Bedarf am Markt? Darauf kommt es nicht an, weil eine Verpflichtung gemäß Bauproduktenverordnung vorliegt. Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst, z. B. Fenster, Türen, Fassaden etc., so ist der Hersteller verpflichtet, eine Leistungserklärung für das Produkt zu erstellen. Dies darf er nur, wenn er die erforderliche werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet hat. Lernen Sie die Elemente der CE-WPK kennen.


2. CE – Angemessene Techn. Dokumentation (ATD) und Technische Dokumentation (TD)

 

Dauer: 1,5-2h

 

Zielgruppe: Inhaber, GF und WPK-V

  • Sie fertigen als Lizenznehmer eines Systemhauses europäisch harmonisierte Bauprodukte wie Außentüren, -fenster, Fluchttüren, Fassaden, Türen und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften oder NRWGs?
  • Sie sind mit der Einrichtung und Aufrechterhaltung der dazu erforderlichen werkseigenen Produktionskontrolle beauftragt?
  • Sie sind verantwortlich für die erforderlichen Nachweise von der Planung bis zum Versand?

Dann ist diese Schulung genau das Richtige für Sie.

 

Ziele:

Sie kennen und verstehen die erforderliche Dokumentation, sie wissen um die Verwendung von ATD und TD und können die Dokumentation anlegen, pflegen und archivieren. Dazu erfahren Sie

  • was sich hinter dem Begriff „Angemessene Technische Dokumentation“ und dem von Ihnen beanspruchten vereinfachten Verfahren verbirgt.
  • wozu die Angemessene Technische Dokumentation erforderlich ist und für wen sie bestimmt ist.
  • welche Dokumente und Informationen zur Technischen Dokumentation gehören und durch den Hersteller 10 Jahre vorlegbar sein müssen.

 

Inhalt:

  • Dokumentation – Anforderungen der EU-BauPVO
  • Inhalte einer Angemessenen Technischen Dokumentation
  • Inhalte einer Technischen Dokumentation
  • Anlegen, Pflegen und Archivieren der Dokumentationen
  • Sanktionen des Bauproduktengesetzes bei nicht vorhandener oder nicht richtiger Technischer Dokumentation

3. Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO

 

Dauer: 1,5 - 2h

 

Zielgruppe: GF, Prokuristen, Bevollmächtigte

Sie sind Hersteller von europäisch harmonisierten Bauprodukten und verantwortlich für die Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung von Leistungserklärungen? Dann sollten Sie diese Schulung absolvieren.

 

Ziele:

In dieser Schulung erfahren Sie,

  • welche Angaben eine Leistungserklärung beinhalten muss und was sich hinter den einzelnen Angaben verbirgt,
  • worauf bei der Erstellung einer rechtskonformen Leistungserklärung zu achten ist,
  • welche Kennzeichnungen und Angaben am Produkt anzubringen sind.

 

Inhalt:

  • Wozu dient die Leistungserklärung?

  • Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Erstellung – Was gilt?

  • Leistungserklärung – Was darf „rein“, was muss „draußen bleiben“?

  • Worauf sollten Lizenznehmer bei der Erstellung einer Leistungserklärung achten?

  • Verwendung und Verfügbarkeit der Leistungserklärung

  • Welche Angaben aus der Leistungserklärung sind für die Produktkennzeichnung relevant?
  • Sanktionen bei unrichtigen oder nicht verfügbaren Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen


4. CE – Prüfplan(ung) für Türen und Fenster nach EN 16034 und EN 14351-1

 

Dauer: 1,5 h

 

Zielgruppe: Geschäftsführer, WPK-Verantwortliche, Mitarbeiter aus der Arbeitsvorbereitung, Betriebs-/Fertigungsleiter

Sie sind mit der werkseigenen Produktionskontrolle beauftragt und müssen sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte mit der Leistungserklärung übereinstimmen und die Leistung durch die WPK beständig sichergestellt ist? Dann ist diese Schulung genau das Richtige für Sie.

 

Ziele:

Erfahren Sie,

  • wie ein Prüfplan mit Bezug zu den wesentlichen Merkmalen und Eigenschaften des Produktes erstellt werden kann.
  • die Bedeutung die Leistungsbeständigkeit im Rahmen Ihrer produktspezifischen werkseigenen Produktionskontrolle.

 

Inhalt:

  • Was sind „wesentlichen Merkmale“ und wo findet man sie?

  • Welche Bedeutung haben die 3 Fragen „Was wird verwendet?“, „Wie wird es verwendet?“ und „Wie funktioniert es?“ für die Prüfplanung?

  • Welche Anforderungen an die Prüfplanung stellen die Normen zum Nachweis der Einhaltung und Aufrechterhaltung erklärter Leistungseigenschaften?

  • Welche Methodik eignet sich zur Festlegung der Prüfhäufigkeiten?

  • Möglichkeiten und Anforderungen an eine digitale Ergebnisdokumentation

  • Einsicht, Überprüfung und Bewertung von Prüfplänen durch notifizierte Stellen im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung des Herstellers


Wenn Sie Interesse an unseren Inhouse Schulungen haben, nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf!